
Letzte Woche hatte Intel Verzögerungen bei der Einführung der neuen Fertigungstechnik im 7-nm-Prozesss verkünden müssen, die sich nun um zwölf Monate nach hinten verschiebt. Nach den Problemen mit der Einführung der 10-nm-Produktion führte dies zu einem stark sinkenden Aktienkurs und verärgerten Investoren, die sich nicht ausreichend informiert sehen.
Mittlerweile ist der Börsenkurs von Intel seit letzten Donnerstag, dem Tag der Bekanntgabe der letzten Quartalsergebnisse, von über 60 US-Dollar auf mittlerweile rund $48 gesunken – ein Rückgang von 20 Prozent. Einer der Gründe dafür ist natürlich die geichzeitig verkündete Aufschiebung der 7-Nanometer-Fertigung, so dass die einst hochgelobte Chip-Herstellung von Intel nach den Verzögerungen bei der Massenproduktion in 10-nm-Technik mittlerweile als ernstes Problem beim PC-Marktführer angesehen wird. Im letzten Jahr hatte Intel auf seiner jährlichen Investorenkonferenz noch erklärt, dass die ersten Chips aus der 7-nm-Fertigung im Jahre 2021 ausgeliefert werden. Intel-Chef Bob Swan hatte den Investoren allerdings letzte Woche erklären müssen, dass es Probleme mit dem 7-nm-Prozess gebe, die die ersten Chips daraus auf Ende 2022 oder Anfang 2023 verschieben.
Nun darf sich Intel auf eine Sammelklage in den USA vorbereiten, denn die darauf spezialisiertes >Anwaltskanzlei Hagens Berman ruft die Aktionäre jetzt dazu auf, ihre Verluste zu dokumentieren und sich bei ihnen zu melden. Der Vorwurf: Intel habe die Aktionäre nicht frühzeitig genug und ausreichend über Probleme bei der Einführung der 7-nm-Fertigung informiert – was zu den Pflichten einer Aktiengesellschaft gehört.
Gleichzeitig suchen die US-Rechtsanwälte aber auch nach Informanten, die über nicht-öffentliche Insider-Informationen verfügen, diese zwar eigentlich nicht preisgeben dürfen, aber nun bei der Untersuchung der Vorfälle helfen könnten. Die US-Aufsichtsbehörde SEC („Securities and Exchange Commission“) hatte für solche Fälle zuvor bereits ein „SEC Whistleblower Progam“ ins Leben gerufen, das Informanten bei nützlichen Hinweisen finanziell belohnt.
Quelle: Kanzlei Hagens Berman
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